Dread Disease Versicherung
Wer alle schweren Krankheiten absichern will, sollte sich für die Dread Disease Versicherung („Schwere-Krankheiten-Versicherung" entscheiden. Diese Möglichkeit der Absicherung dient ausschließlich dem Schutz vor den Folgen schwerer Erkrankungen und wird daher regelmäßig als fondsgebundenes Produkt (ähnlich einer Risiko-LV) angeboten. Die Leistung erfolgt als einmaliger Geldbetrag, sobald eine im Vertrag festgelegte Krankheit eintritt. Versicherbar sind Krankheiten wie bspw. Herzinfakt, Schlaganfall, Krebs, Bypass-Operationen der Herzkrankgefäße, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik, Herzklappenopterationen, Erkrankung des Herzmuskels, Taubheit, Blindheit, Nierenversagen, Sprachverlust, eine chronisch rezidivierende Bauchspeicheldrüsenerkrankung, der Verlust von Gliedmaßen, Muskeldystrophie, bakterielle Meningitis, Koma, HIV-Infektionen durch Bluttransfusion sowie Autoimmunerkrankungen aus der Gruppe der Kollagenosen (sog. Systematischer Lupus erythematodes, rheumatischer Sammelbegriff) sowie Störungen des Blutbildes (aplastische Anämien). [ Je nach Anbieter: Keine abschliessende Aufzählung. ]
Je mehr Krankheiten der Versicherte vertragsmäßig aufführt, desto höher fällt der Beitrag aus, gleichfalls erhöht sich dadurch auch der Auszahlungsbetrag im Leistungsfall. Dread-Disease-Policen können zudem in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen werden. Innerhalb der Hinterbliebenenversorgung kann auch ein erweiterter Todesfallschutz mit eingebaut werden. Bei diesem Tarif haben Versicherte die Wahl, ob die Leistungen entweder erst bei Eintritt des Todesfalles oder aber bei einer verbleibenden Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten gewährt werden soll. Dread-Disease-Produkte stellen daher ein flexibles Versicherungsprodukt dar, die entsprechend den individuellen Erfordernissen des Versicherungsnehmers angepasst werden können. Die Leistungen erfolgen dabei in vereinfachter Form, d.h. es genügt allein die ärztliche Diagnose einer Krankheit, um hierfür eine Leistung zu erhalten. Nicht versicherbar - und das muss auch klar gesagt werden - sind alle psychischen Leiden. Diese sind wiederum durch die BU-Versicherung abgedeckt, sofern sie zu einer nachgewiesenen Erwerbsminderung führen. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org
31.01.2011 | Rubrik: Alternativen
