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Grundfähigkeitsversicherung

Wer lediglich seine grundlegenden Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen für den Fall einer Krankheit absichern möchte, ist mit einer sog. Grundfähigkeitsversicherung gut bedient. Es kommt bei dieser Versicherung also nicht darauf an, ob der Versicherte künftig noch in der Lage sein wird, seinen Beruf auszuüben. Abgesichert sind vielmehr alle grundlegenden Fähigkeiten in Folge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Die Grundfähigkeit ist beeinträchtigt, wenn der Versicherte auf Grund einer ärztlichen Diagnose für mindestens zwölf Monate nicht mehr in der Lage ist, mindestens eine der im Fähigkeitskatalog A bzw. drei im Fähigkeitskatalog B festgelegten Tätigkeiten ohne fremde Hilfe durchzuführen. Ist dies der Fall, wird entsprechend eine monatliche Rente gewährt. Dabei haben Versicherte die Wahl, ob die Zahlung einer Rente entweder auf das Endalter begrenzt oder lebenslang gezahlt wird. Gleichfalls kommt es zu einer Rentenleistung, sobald der Versicherte in die Pflegestufe II der gesetzlichen Pflegeversicherung gestuft wird. Abschlüsse eignen sich deshalb sowohl für Hausfrauen, für Studenten als auch für Kinder und Jugendliche (sog. Nicht-Erwerbstätige). © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

31.01.2011 | Rubrik: Alternativen

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