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    <title>Berufsunfaehigkeitsversicherung.org</title>
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    <updated>2011-07-02T09:39:04Z</updated>
    <subtitle>Das Portal zur Berufsunfaehigkeitsversicherung</subtitle>
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    <title>Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?</title>
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    <published>2011-06-28T03:50:00Z</published>
    <updated>2011-07-02T09:39:04Z</updated>

    <summary>Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft statistisch jeden vierten Arbeitnehmer vor der normalen Altersrente. Insofern ist die BU-Versicherung unentbehrlich für jeden Erwerbstätigen mit Berufsausbildung. Besonders Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und keine Berufsunfähigkeitsrente mehr vom Staat erhalten, sollten...</summary>
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        <![CDATA[<p>Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft statistisch jeden vierten Arbeitnehmer vor der normalen Altersrente. Insofern ist die BU-Versicherung unentbehrlich für jeden Erwerbstätigen mit Berufsausbildung. Besonders Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und keine Berufsunfähigkeitsrente mehr vom Staat erhalten, sollten eine ausreichende BU-Absicherung besitzen.<br />
"...mehr"http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/ratgeber/fuer-wen-eignet-sich-eine-berufsunfaehigkeitsversicherung-besonders.html</p>]]>
        
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    <title>Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
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    <published>2011-06-10T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-06-10T16:21:57Z</updated>

    <summary>Interessenten, die Preise und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen wollen, werden schnell festellen, dass die Unterschiede der einzelnen Anbieter am Markt sehr groß sind, so dass ein Vergleich schwierig und fast unmöglich ist. Gerade deshalb ist hier vor einem Online-Abschluss gar...</summary>
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        <![CDATA[<p>Interessenten, die Preise und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen wollen, werden schnell festellen, dass die Unterschiede der einzelnen Anbieter am Markt sehr groß sind, so dass ein Vergleich schwierig und fast unmöglich ist. Gerade deshalb ist hier vor einem Online-Abschluss gar zu warnen. Wer sicher gehen will, wendet sich an einen versierten Experten von <a href="http://www.Berufsunfaehigkeitsversicherung.org">Berufsunfaehigkeitsversicherung.org</a>, denn ein solcher Rat ist für den Abschluss einer BU-Versicherung unbedingt notwendig. Für Verbraucher ist das Thema rund um die <span class="caps">BUV </span>zu komplex, so dass es schon fatal wäre, wenn hier wichtige Details außer Acht gelassen würden. Wer sich für eine BU entscheidet, benötigt einen optimalen Versicherungsschutz. Und diese Optimierung wird nur durch eine Analyse der individuellen Risikosituation erreicht. </p>

<p>Wer sich für den Abschluss einer BU-Versicherung entscheidet, darf hierbei nicht nur auf einen günstigen Beitrag setzen, vielmehr gilt es, auch ein Augenmerk auf die vertraglichen Bedingungen zu legen. So ist es in fast allen Fällen vorteilhafter, wenn Versicherungsnehmer einen Beitragszuschlag akzeptieren. Im Anschluss daran hat der Versicherungsnehmer nämlich die Möglichkeit, mit seiner Gesellschaft zu vereinbaren, dass dieser Mehrbetrag wieder entfallen soll, sobald es zu einer Ausheilung der Krankheit gekommen ist. Eine solche Vereinbarung kommt der Versicherungsnehmer wesentlich günstiger als ein festgelegter Vertragsausschluss für bestimmte Krankheiten. </p>

<p>Ein weiterer Punkt, dem Versicherungsnehmer Beachtung schenken sollten, ist der Beruf. Dieser sollte nämlich auch während eines Erziehungsurlaubs als Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit dienen. Der Grund zur Beachtung liegt in der Tatsache, dass Hausmänner bzw. Hausfrauen lediglich einen eingeschränkten Schutz genießen. Weiter sollte auf die Vertragslaufzeit geachtet werden, da heute vielfach erst mit 55 Jahren eine Berufsunfähigkeit eintritt. Wer hier den Vertrag so früh auslaufen lässt, verliert seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente. Versicherungsnehmer sollten hier Vereinbarungen mit ihrer Gesellschaft treffen und die Rentenhöhe bei 75 Prozent ihres Nettoeinkommens festlegen, das der Versicherte in seinem 45. Lebensjahr verdient. </p>

<p>Vorteilhaft sind zudem Vereinbarungen über den Einschluss einer Höherversicherung sowie an eine Anpassung des Vertrages bei einer späteren Heirat oder bei einer Geburt. Alle Veränderungen sollten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen sein. Wer unter Vorerkrankungen leidet oder sich gerade in ärztlicher Behandlung befindet und einen Risikozuschlag durch seinen Versicherer oder gar eine Ablehnung vermutet, sollte vorab eine Risikovoranfrage stellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen „Antrag auf Probe" zu stellen. Dies hat den Vorteil für den Versicherungsnehmer, dass zwischen ihm und der Gesellschaft kein „echter Versicherungsvertrag" zustande kommt. In diesem Fall bleibt der Datenschutz für den Versicherten erhalten, die Ablehnungsgründe dürfen nicht an andere Gesellschaften weitergeleitet werden. </p>]]>
        
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    <title>Das (befristete) Leistungsanerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
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    <published>2011-06-06T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-06-06T14:06:05Z</updated>

    <summary>Nach erfolgtem Abschluss der Leistungsprüfung teilt der Versicherer dem Kunden das Ergebnis in Form von Anerkennung oder Ablehnung mit. Wird ein Leistungsfall durch den Versicherer abgelehnt, ist der Versicherungsnehmer entsprechend schriftlich über einen möglichen Widerspruch und die hierbei einzuhaltenden Fristen...</summary>
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        <name>Peter</name>
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        <![CDATA[<p>Nach erfolgtem Abschluss der Leistungsprüfung teilt der Versicherer dem Kunden das Ergebnis in Form von Anerkennung oder Ablehnung mit. Wird ein Leistungsfall durch den Versicherer abgelehnt, ist der Versicherungsnehmer entsprechend schriftlich über einen möglichen Widerspruch und die hierbei einzuhaltenden Fristen hinzuweisen. Für den Fall einer Leistungsanerkennung steht dem Versicherer zu, die Rentenzahlung ohne Anerkennung einer Leistungspflicht auszuzahlen. Diese Regelung erfolgt fast immer, wenn sich eine Prüfung in die Länge zieht, der Versicherungsnehmer hierdurch aber keinen Nachteil erleiden soll. </p>]]>
        <![CDATA[<p>Auch nach der Anerkennung seiner Leistungspflicht überprüft der Versicherer zu gegebener Zeit das weitere Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Denn auch nach einer längeren Krankheit besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer wieder gesund wird und daher wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. Dieses Vorgehen, auch Nachprüfungsverfahren genannt, ist aber so auszulegen, dass der Versicherer hier dieselben Maßstäbe ansetzen muss wie bei seiner ursprünglichen Leistungsprüfung. Versicherungsnehmer sollten daher darauf achten, dass der Versicherer bei einer eventuellen Nachprüfung auf die abstrakte Verweisung verzichtet, dies ist aber nicht bei allen Versicherern der Fall.</p>]]>
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    <title>Der Leistungsfall </title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.49</id>

    <published>2011-05-31T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:23:14Z</updated>

    <summary>Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich entsprechende Rechte und Pflichten, und zwar sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer. Im Wesentlichen Hängen diese Vorgaben von den jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. der Rechtsprechung ab. Werden durch den Versicherungsnehmer Ansprüche...</summary>
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        <name>Peter</name>
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        <![CDATA[<p>Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich entsprechende Rechte und Pflichten, und zwar sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer. Im Wesentlichen Hängen diese Vorgaben von den jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. der Rechtsprechung ab. Werden durch den Versicherungsnehmer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht, wird daher erst einmal geprüft, ob auch eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Überprüfung des Leistungsanspruches, denn ein solcher kann zum Beispiel durch die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt werden. Diese ersten Nachweise sind allein durch den Versicherungsnehmer zu führen, denn hier besteht eine grundlegende Mitwirkungspflicht. Dabei muss der Versicherer  bei der Bearbeitung des Leistungsantrages in folgenden Punkten unterstützt werden:</p>


<ul>
<li>Nennung bzw. Darlegung des Grundes für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit</li>
<li>Einreichung entsprechender ärztlicher Unterlagen. Aus diesen muss hervorgehen: Ursache, Beginn, Verlauf und Dauer der BU bzw. <span class="caps">DU.</span></li>
<li>Entbindung der Ärzte, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften von der Schweigepflicht.</li>
<li>Ausführliche Informationen über die Berufstätigkeit, bevor die BU eintrat.</li>
</ul>

]]>
        <![CDATA[<p>Versicherungsnehmer sind zudem angehalten, ihrem Versicherer gegenüber die Erlaubnis zu erteilen, entsprechende Auskünfte über den Gesundheitszustand sowie der Krankenhistorie einzuholen. Allerdings muss laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes dem Versicherer gegenüber nicht von Anfang an eine solche „Generalvollmacht" erteilt werden, eine solche kann auch von Fall zu Fall erteilt werden. Zudem steht es dem Versicherungsnehmer zu, die entsprechenden Auskünfte vor der Weitersendung an den Versicherer vorab einzusehen. Wer eine solche Vollmacht allerdings ablehnt, muss damit rechnen, dass durch eine derartige Leistungshinderung auch eine vielleicht berechtigte Leistung abgelehnt werden kann. Denn wer die Auskunft gegenüber dem Versicherer verweigert, kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach.</p>

<p>Vielfach wird durch den Versicherer auch angeordnet, sich bei entsprechenden Ärzten untersuchen zu lassen. Eine solche Anordnung durch den Versicherer ist jedoch nicht mit der Arztanordnungsklausel in Verwechslung zu bringen, da es bei letzterer nur um Behandlungen und nicht um Untersuchungen geht. Viele Versicherungsbedingungen schreiben hier vor, dass der Versicherungsnehmer durch einen Arzt behandeln lassen muss. Denn es gibt auch durchaus Operationen, die eine Heilungschance versprechen. Lediglich bei schweren Operationen verzichten mittlerweile einige Versicherer ganz oder in Teilen auf eine solche Mitwirkungspflicht.<br />
	<br />
Wer den Bezug einer BU-Rente begehrt, findet seine Pflichten in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Kommt es also zu einem Leistungsfall, sollten Versicherungsnehmer diese beherzigen. Wer dagegen verstößt, muss nicht nur mit Leistungskürzungen bzw. der Einstellung der gesamten Leistungen rechnen, die Gesellschaften haben auch die Möglichkeit, bereits ausgezahlte Leistungen vom Versicherungsnehmer wieder zurück zu fordern. So schreiben zum Beispiel einige Versicherungsbedingungen vor, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, Verbesserungen seines Gesundheitszustandes umgehend der Gesellschaft zu melden. Ähnliches gilt entsprechend bei einem Berufs- oder Arbeitsplatzwechsel bzw. bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit.</p>]]>
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    <title>Die richtige Vorgehensweise beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.45</id>

    <published>2011-05-27T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:23:06Z</updated>

    <summary>Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen, denn dieser bietet dem künftigen Versicherungsnehmer nachfolgend genannte Vorteile: Der Berater sorgt für eine grundsätzliche Bedarfsermittlung, in dem er festlegt, auf welche Art, in welcher Höhe und...</summary>
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        <![CDATA[<p>Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen, denn dieser bietet dem künftigen Versicherungsnehmer nachfolgend genannte Vorteile: </p>


<ul>
<li>Der Berater sorgt für eine grundsätzliche Bedarfsermittlung, in dem er festlegt, auf welche Art, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum sich der Kunde gegen eine Berufsunfähigkeit versichern lassen möchte.</li>
<li>Zu den weiteren Aufgaben des Beraters gehört die Ermittlung des produktspezifischen Bedarfs. Hierunter sind zum Beispiel die künftigen Merkmale des Versicherungsschutzes sowie die Relevanz der Leistungsmerkmale zu verstehen. </li>
<li>Je nach individuellem Bedarf wählt der Berater einen möglichen Anbieter aus, der auf das Beitrags-Leistungsverhältnis zugeschnitten ist.</li>
<li>Sind Vorerkrankungen vorhanden oder übt der künftige Versicherungsnehmer einen risikoreichen Beruf aus, stellt der Berater eine entsprechende Voranfrage, die von jedem Versicherer anders bewertet wird.</li>
</ul>

]]>
        <![CDATA[<p>Antragsteller einer BU-Versicherung sollten zudem immer darauf achten, wonach der Versicherer fragt. Wer sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht im Klaren ist, über welche Krankenhistorie er verfügt, kann entweder bei seinem Hausarzt oder bei seiner Krankenkasse nachfragen. Nach Beantwortung aller Fragen durch den Versicherungsnehmer erfolgt nunmehr die Prüfung durch den Versicherer, der gegebenenfalls auch Rückfrage beim Versicherungsnehmer oder bei den Ärzten durchführt. Je nach Prüfung kann der Versicherer den Antrag mit entsprechenden Änderungen annehmen. Hierzu erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein, auf dem die Änderungen vermerkt sind. Hier ist es nun Aufgabe des Versicherungsnehmers, genau nachzuprüfen, welche Änderungen der Versicherer vorschlägt. Wer mit den Änderungen einverstanden ist, braucht nichts zu unternehmen, wer nicht damit einverstanden ist, sollte entweder Rücksprache mit dem Versicherer halten oder den Änderungsvorschlägen widersprechen.</p>

<p>Je nach Risiko wird durch den Versicherer entweder ein Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel der vorliegenden Krankheiten angeboten. Nun gilt es entsprechend abzuwägen, den Ausschluss einer Krankheit hinzunehmen oder aber einen Risikozuschlag zu bezahlen. In vielen Fällen kann mit dem Versicherer in dieser Situation auch noch verhandelt werden, in dem Zuschlag oder Ausschluss entweder reduziert oder für einen gewissen Zeitraum begrenzt werden.</p>

<p>Bevor eine vertraglich festgelegte Ausschlussklausel hingenommen wird, sollte geprüft werden, wie diese definiert wurde. Denn Klauseln, die einmal festgelegt wurden, sind endgültig. Hat der Versicherer zum Beispiel eine Wirbelsäulenerkrankung ohne Einschränkungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen, dann spielt es in der Zukunft auch keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer auf Grund dieser bestehenden Wirbelsäulen-Erkrankung, wegen einer neuer Wirbelsäulen-Erkrankung oder wegen einer Wirbelsäulenschädigung durch einen Unfall berufsunfähig wird. An diesem Beispiel wird ersichtlich, wie schwerwiegend eine Ausschlussklausel ohne Einschränkungen ist. Daher ist es für den Versicherungsnehmer immer von Vorteil, wenn ein Ausschluss in Verbindung mit einer Krankheit durch den Versicherer definiert wird. Sorgen Sie hier für eine klare Regelung, denn es ist insbesondere für den Leistungsfall von größter Wichtigkeit, ob eine Krankheit ursächlich, mitursächlich oder nicht ursächlich für eine Berufsunfähigkeit ist</p>

<p>Die Berater von <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/">Berufsunfaehigkeitsversicherung.org</a> stehen Ihnen bei der Beantragung der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rat und Tat zur Seite.</p>]]>
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    <title>Sonderwagnisdatei der Versicherer</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.44</id>

    <published>2011-05-25T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:55Z</updated>

    <summary>Alle Versicherer sind an eine zentrale Datenbank angeschlossen. Dort sind entsprechende Angaben über Personen gespeichert, die ein erhöhtes Risiko aufweisen. Auf diese Weise wird versucht, Betrugsversuche zu unterbinden. Früher war es ohne Weiteres möglich, beim Versicherer A einen Antrag zu...</summary>
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        <name>Peter</name>
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        <![CDATA[<p>Alle Versicherer sind an eine zentrale Datenbank angeschlossen. Dort sind entsprechende Angaben über Personen gespeichert, die ein erhöhtes Risiko aufweisen. Auf diese Weise wird versucht, Betrugsversuche zu unterbinden. Früher war es ohne Weiteres möglich, beim Versicherer A einen Antrag zu stellen, in dem eine Vorerkrankung angegeben, der Antrag hierauf aber abgelehnt wurde. Hierauf wurde nun ein neuer Antrag bei Versicherer B gestellt, allerdings ohne die Angaben zur Vorerkrankung. Dies ist heute nicht mehr möglich, da Versicherer A diese Vorerkrankung an die zentrale Datenbank weitergibt. Für Versicherer ist die Datenbank eine gute Sache, für den Verbraucher hat diese Vernetzung den Nachteil, zum einen schnell aufzufliegen, zum anderen kann sich der Versicherungsschutz insgesamt sehr schwierig gestalten, da sich nur schwer einen Versicherer finden lässt. </p>]]>
        <![CDATA[<p>Dabei geht allerdings jeder Versicherer mit dieser Datenbank anders um. Der eine meldet alles, der andere nur schwere Risiken. Der eine prüft einen Antrag erst gar nicht bei einem Eintrag in der Zentraldatenbank, der andere prüft den Antrag wie jeden anderen und gleicht lediglich die Gesundheitsangaben beider Anträge auf Unterschiede ab. Wer also potentieller Kandidat für einen eigenen Eintrag in der Zentraldatenbank ist, sollte sich vorher in Bezug auf die Auswahl eines anständigen Versicherers beraten lassen. Die Berater von Berufsunfaehigkeitsversicheurng.org unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise zur Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.</p>]]>
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    <title>Vorvertragliche Anzeigepflicht</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.43</id>

    <published>2011-05-23T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:48Z</updated>

    <summary>Jeder Berufstätige muss heute mit dem Risiko leben, einmal berufsunfähig zu werden. Je nach Gesundheitszustand und Beruf ist das Risiko für den Einzelnen niedriger oder höher. Personen, die über Jahrzehnte einer körperlich schweren Tätigkeit nachgehen, werden eher berufsunfähig als Personen,...</summary>
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        <![CDATA[<p>Jeder Berufstätige muss heute mit dem Risiko leben, einmal berufsunfähig zu werden. Je nach Gesundheitszustand und Beruf ist das Risiko für den Einzelnen niedriger oder höher. Personen, die über Jahrzehnte einer körperlich schweren Tätigkeit nachgehen, werden eher berufsunfähig als Personen, die lediglich eine kaufmännische Tätigkeit ausüben. Insbesondere aber spielen frühere bzw. aktuelle Krankheiten eine Rolle, denn wer berufsunfähig wird, wird dies aus gesundheitlichen Gründen. Doch genau dieses Risiko überträgt der Versicherungsnehmer mit seinem Antrag auf BU auf einen Dritten: den Versicherer. Und bevor der Versicherer dieses Risiko annimmt, stellt er im Antrag entsprechende Fragen, um feststellen zu können, auf was er sich einlässt.</p>

<p>Der Versicherungsnehmer steht auf Grund der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der Pflicht, dem Versicherer gegenüber alle risikorelevanten Dinge anzuzeigen. Entsprechende Fragen hierzu sind im Antragformular aufgelistet. Die entsprechende Rechtsgrundlage findet sich im Versicherungsvertragsgesetz wieder. Dort findet sich auch eine Regelung, dass ein Versicherungsnehmer immer nur dazu verpflichtet ist, diejenigen Fragen zu beantworten, nach denen im Antragsformular gefragt wird. Versicherungsnehmer sollten daher darauf achten, dass diese Fragen auch klar verständlich formuliert wurden. Alle aufgeführten Fragen sind nach bestem Wissen zu beantworten. Dies bedeutet, dass ein medizinischer Laie als Antragsteller keine medizinischen Details zu einer vorliegenden Krankheit machen muss. Diese Aussage gilt hingegen nicht für einen Mediziner. </p>]]>
        <![CDATA[<p>Ein Grundsatz gilt jedoch für alle: eine Bewertung steht dem Antragsteller in keinem Falle zu. Denn die Beurteilung der Wichtigkeit einer Angabe steht ausschließlich dem Versicherer zu. Versicherungsnehmer sollten daher dem Versicherer in keiner Weise die Möglichkeit bieten, einen Grund zu finden, dass dieser wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berechtigt wäre, vom Vertrag zurück zu treten. Und so gibt es nicht nur bei den Leistungen Unterschiede zwischen den Anbietern. Auch bei der Gestaltung der Gesundheitsfragen hat ein Versicherer kreativen Freiraum. So gibt es dann auch gute und schlechte Beispiele. Schlecht ist es, wenn die Fragen sehr allgemein gehalten sind und wenn sie einen sehr langen Zeitraum abfragen. </p>

<p>Die Frage "Leiden oder litten Sie in den letzten 10 Jahren an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden?" ist sehr wage. Denn was sind Störungen? Und wer hat schon die Wehwehchen der letzten 10 Jahre im Gedächtnis? Einen solchen Antrag sollten Sie gleich beiseite legen. Die Gefahr, hier eine Angabe zu vergessen, ist einfach zu groß. Besser sind eindeutig formulierte Fragen, die wenig Spielraum für Interpretationen bieten und auf einen kurzen Zeitraum beschränkt sind. Kundenfreundliche Versicherer fragen im ambulanten Bereich nur die letzen 3 bzw. 5 Jahre ab und im stationären Bereich nur die letzten 10 Jahre.. Der Zeitraum kann ein entscheidendes Kriterium sein, wenn man zu einem früheren Zeitpunkt unter einer Krankheit gelitten hat, die aber mittlerweile folgenlos ausgeheilt ist.</p>]]>
    </content>
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    <title>Versicherungsanträge</title>
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    <published>2011-05-18T09:38:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:39Z</updated>

    <summary>Immer wieder kommt es zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft zu Streitigkeiten vor Gericht. Hauptgründe sind neben fehlenden auch falsche Angaben im Versicherungsantrag. Werden wichtige Punkte verschwiegen oder falsch wiedergegeben, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, sich auf ihre vorvertragliche Anzeigepflicht zu berufen....</summary>
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        <name>Peter</name>
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        <![CDATA[<p>Immer wieder kommt es zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft zu Streitigkeiten vor Gericht. Hauptgründe sind neben fehlenden auch falsche Angaben im Versicherungsantrag. Werden wichtige Punkte verschwiegen oder falsch wiedergegeben, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, sich auf ihre vorvertragliche Anzeigepflicht zu berufen. Liegt ein solcher Nachweis vor, kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung zu Recht verweigern. Wer eine BU-Versicherung beantragt, sollte daher einige Punkte kennen:</p>


<ul>
<li><a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/ratgeber/vorvertragliche-anzeigepflicht.html">Vorvertragliche Anzeigepflicht</a></li>
<li>Fragen zur Gesundheit</li>
<li><a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/ratgeber/sonderwagnisdatei-der-versicherer.html">Sonderwagnisdatei</a> (Zentraldatenbank der Versicherer)</li>
<li>Antragsprüfung, Ereignisprüfung</li>
</ul>

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    <title>Versicherungsbedingungen</title>
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    <published>2011-05-16T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:25Z</updated>

    <summary>Das Herzstück einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsbedingungen und diese sollte jeder Versicherungsnehmer kennen. Denn innerhalb dieser Bedingungen sind neben den Rechten auch die Pflichten eines Versicherungsnehmers festgehalten. Kunden sollten darauf achten, dass diese stets klare und verständliche Formulierungen enthalten, auch...</summary>
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        <name>Peter</name>
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        <![CDATA[<p>Das Herzstück einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsbedingungen und diese sollte jeder Versicherungsnehmer kennen. Denn innerhalb dieser Bedingungen sind neben den Rechten auch die Pflichten eines Versicherungsnehmers festgehalten. Kunden sollten darauf achten, dass diese stets klare und verständliche Formulierungen enthalten, auch ein Spielraum für Interpretationen sollte so gut wie ausgeschlossen sein. Denn sollte einmal der Leistungsfall eintreten, ist es immer von Nachteil, wenn der Versicherungsnehmer zuerst durch Anrufung eines Gerichts die Bedeutungsauslegung einer bestimmten Vertragsklausel juristisch abklären muss. Auch mündliche Aussagen, insbesondere was den Versicherungsschutz betrifft, sollten nicht hingenommen und stattdessen schriftlich fixiert werden. Dies gilt entsprechend auch für bestimmte Auslegungen, was die Versicherungsbedingungen betrifft. Auch hier sollten Versicherungsnehmer mündliche Aussagen durch den Vermittler schriftlich bestätigen lassen, denn die Beweislast liegt fast immer auf der Seite des Versicherungsnehmers.</p>]]>
        <![CDATA[<p>In diesem Zusammenhang gilt es auch zu beachten, dass einem Versicherungsvertrag fast immer mehrere Versicherungsbedingungen zugrunde liegen. Diese lassen sich in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die besonderen Bedingungen (BB) sowie in die Tarifbestimmungen (TB) untergliedern. </p>


<ul>
<li><span class="caps">AVB</span>: Sie enthalten die Grundbestandteile eines Versicherungsvertrages wie zum Beispiel Regelungen zur Beitragszahlung oder Kündigungsfristen. Diesen Regelungen unterliegen in der Regel alle Lebens- und Rentenversicherungsprodukte einer Gesellschaft.</li>
<li>BB: Sie enthalten spezielle Regelungen wie zum Beispiel Bedingungen zur BU-Versicherung.</li>
<li>TB: Auch hier werden spezielle Vereinbarungen wie zum Beispiel Dynamikerhöhungen festgelegt.</li>
</ul>



<p>Versicherungsverträge sind dabei privatrechtlichen Verträgen gleichgesetzt, denn es gilt auch hier der Grundsatz: Spezielles Recht ersetzt allgemeines Recht. Dadurch baut auch ein Versicherungsvertrag auf einzelne Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf. Da aber innerhalb des <span class="caps">BGB </span>keine Vertragsdetails geregelt werden können, bedarf es den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Da auch die Allgemeinen Bedingungen als Gesamtwerk für alle Versicherungsarten wiederum keine Details zur BU-Versicherung enthalten können, benötigt man daneben auch die „Besonderen Bedingungen" bzw. die „Tarifbestimmungen zur BU-Versicherung". Diese werden entsprechend dem Eintritt des Leistungsfalles dann vom Versicherer herangezogen.</p>]]>
    </content>
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    <title>Dynamik</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.37</id>

    <published>2011-05-13T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:17Z</updated>

    <summary>Erhöhung der Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (Dynamik) Dynamik des Vertrages vor dem Leistungsfall Mit der Vereinbarung einer Dynamik wird der monatliche Versicherungsbeitrag um einen gewissen Prozentsatz ( i.d.regel 1- 10 % ) angehoben. Die Dynamik sorgt für eine entsprechende Erhöhung der...</summary>
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        <![CDATA[<h3>Erhöhung der Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (Dynamik)</h3>

<h4>Dynamik des Vertrages vor dem Leistungsfall</h4>

<p>Mit der Vereinbarung einer Dynamik wird der monatliche Versicherungsbeitrag um einen gewissen Prozentsatz ( i.d.regel 1- 10 % ) angehoben. Die Dynamik sorgt für eine entsprechende Erhöhung der versicherten Leistungen wie Versicherungssumme oder versicherte Rente und gleicht somit den Werteverfall des Geldes, die Inflation, zumindest teilweise wieder aus. Der Versicherungsnehmer hat dabei verschiedene Möglichkeiten, eine Dynamik zu vereinbaren. Zum einen kann eine prozentuale Erhöhung auf den ursprünglichen Beitrag vorgenommen werden, die Erhöhung kann sich aber auch auf den aktuellen Beitrag beziehen. Der jeweilige Prozentsatz für die Erhöhung kann aber auch bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die Dynamik an die jährliche Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen.</p>


<h4>Dynamik des Vertrages während des Leistungsfalls</h4>

<p>Für den Fall eines Eintritts der Berufsunfähigkeit sehen die meisten Versicherungsbestimmungen vor, dass ab Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eine bestehende Vertragsdynamik ausgesetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlung entsprechend auf dem erreichten <br />
Dynamikniveau. Kunden, die auch für den Leistungsfall eine vertraglich vereinbarte Dynamik  wünschen, zahlen dafür einen geringen Beitragszuschlag.</p>]]>
        <![CDATA[<h4>Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente während des Leistungsfalls</h4>

<p>Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit muss für viele Versicherungsnehmer der Rentenbezug über einen Zeitraum von mehreren Jahren geleistet werden. Innerhalb dieser Leistungszeit kommt es vielfach auch zu einem Steigen der Inflationsrate. So kann es durchaus vorkommen, dass die Berufsunfähigkeitsrente plötzlich nicht mehr ausreicht. Wer dieses Risiko vermeiden will, vereinbart eine entsprechende Dynamik. Auf diese Weise lässt sich eine Verringerung der BU-Rente vermeiden. Wer also daran interessiert ist, seine BU-Rente entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen, vereinbart einen bestimmten Prozentsatz bereits bei Vertragsabschluss. Vielfach werben die Gesellschaften auch mit einer freiwilligen Erhöhung bei Eintritt des Leistungsfalles. Dies ist zwar ein Entgegenkommen des Versicherers, aber nur auf freiwilliger Basis. Denn die Erhöhung kann bei Leistungseintritt entweder reduziert oder gänzlich gestrichen werden. Daher ist eine Dynamik bei Vertragsbeginn vorzuziehen, denn auch bei einer freiwilligen Erhöhungszusage wird ein Beitragszuschlag fällig.</p>]]>
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    <title>BU Höhe und Endalter</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.36</id>

    <published>2011-05-12T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:09Z</updated>

    <summary>Die BU-Höhe ist zudem abhängig von der automatischen Erhöhung der Leistungen (sog. Dynamik ), die in den meisten Fällen zudem ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. In diesem Zusammenhang werden von den Versicherern verschiedene Dynamikvarianten angeboten. Dabei kann zwei Jahre lang...</summary>
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        <![CDATA[<p>Die BU-Höhe ist zudem abhängig von der automatischen Erhöhung der Leistungen (sog. <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/ratgeber/dynamik.html">Dynamik</a> ), die in den meisten Fällen zudem ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. In diesem Zusammenhang werden von den Versicherern verschiedene Dynamikvarianten angeboten. Dabei kann zwei Jahre lang in Folge einer ehemals vertraglich vereinbarten Beitrags-anhebung widersprochen werden. Allerdings sollte im dritten Jahr dann die Dynamisierung durchgeführt werden, weil der Versicherungsnehmer im darauf folgenden Jahr seinen Dynamisierungsanspruch verliert. Die von der Gesellschaft erwirtschafteten Überschüsse werden vornehmlich zur Beitragsverrechnung verwand, mögliche Überschussvarianten sind weiterhin das Bonussystem (Steigerung der Rentenhöhe durch Bonusrente) und die verzinsliche Ansammlung, bei der die Überschüsse verzinst und am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.</p>]]>
        <![CDATA[<p>Versicherungsnehmer sollten in diesem Zusammenhang auch die jeweilige Leistungsdauer ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen. Diese legt nämlich fest, bis zu welchem Alter eine Rente für den Fall einer Berufsunfähigkeit höchstens vom Versicherer gezahlt wird. Gleiches gilt für die Versicherungsdauer, hierbei legt der Versicherungsnehmer fest, bis zu welchem Alter der Versicherungsvertrag (Ende des Versicherungsschutzes) läuft. Als Faustregel kann hier das 60. Lebensjahr genannt werden, es gibt aber durchaus Versicherer, die als Endalter das 65. bzw. 67. Lebensjahr ermöglichen. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer dadurch den Zeitraum zwischen Erwerbstätigkeit bzw. möglicher Berufsunfähigkeit und Renteneintritt vorteilhafter für sich absichern kann. Wichtig ist auch eine Vereinbarung einer <a href="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/ratgeber/karenzzeit.html">Karenzzeit</a>. Diese Festlegung senkt nicht nur den Versicherungsbeitrag, eine Vereinbarung sorgt auch dafür, dass nach deren Ablauf auch eine Rente für den Fall einer Berufsunfähigkeit geleistet wird. Versicherungsnehmer, die über genügend Ersparnisse verfügen, sollten eine Karenzzeit von sechs Monaten vereinbaren.</p>]]>
    </content>
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    <title>Karenzzeit</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.33</id>

    <published>2011-05-05T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:22:02Z</updated>

    <summary>Einige Versicherer bieten Verträge mit einer Karenzzeit an, bei denen der Kunde im Versicherungsfall die ersten 12, 18, 24 oder 36 Monate auf die Zahlung der Rente zunächst verzichtet. Mit einer solchen Karenzzeit kann der Versicherungsschutz um einiges billiger werden....</summary>
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        <![CDATA[<p>Einige Versicherer bieten Verträge mit einer Karenzzeit an, bei denen der Kunde im Versicherungsfall die ersten 12, 18, 24 oder 36 Monate auf die Zahlung der Rente zunächst verzichtet. Mit einer solchen Karenzzeit kann der Versicherungsschutz um einiges billiger werden. </p>

<p>Eine Karenzzeit bis zur ersten Rentenzahlung sollte nur vereinbart werden, wenn eigene finanzielle Mittel ausreichen, die Zeit zu überbrücken. Entsprechend kann auch das Inflationsrisiko abgedeckt werden, in dem sich Versicherungsnehmer für die dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Tritt der Versicherungsfall ein, steigt für diesen Fall die Höhe der Rente in jedem Jahr neu.</p>]]>
        
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    <title>Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und Risikolebensversicherung ( Risiko-LV )mit BUZ</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.35</id>

    <published>2011-04-18T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:21:54Z</updated>

    <summary>Die beliebtesten BU-Versicherungen sind erstens die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und zweitents die Kombination einer Risikolebensversicherung ( ( Risiko-LV ) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), wobei letztere die Hinterbliebenen für den Fall des Todes durch den Versicherten finanziell absichern soll. Zudem ist ein...</summary>
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        <![CDATA[<p>Die beliebtesten BU-Versicherungen sind erstens die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und zweitents die Kombination einer Risikolebensversicherung ( ( Risiko-LV ) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), wobei letztere die Hinterbliebenen für den Fall des Todes durch den Versicherten finanziell absichern soll. Zudem ist ein weiterer Vorteil gegeben: Tritt bei dem Versicherten EU ein, führt dies automatisch zur Beitragsfreistellung in der Lebensversicherung. Auf diese Weise muss der Versicherte nicht auf die weitere Absicherung seiner Familie verzichten, da der Versicherungsschutz in der LV auch ohne weitere Beitragszahlungen voll erhalten bleibt. Eine Alternative zur BU-Versicherung ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie ist deutlich günstiger zu haben, bietet allerdings nur einen eingeschränkten Leistungsumfang. Sie eignet sich deshalb für Personen, die wegen einer Vorerkrankung keine BU mehr abschließen können. Versichert hierbei ist der dauerhafte Verlust der Arbeitskraft (es darf also auch nicht irgendeine beliebige Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit mehr möglich sein!). Kommt es also zu einem Versicherungsfall, zählen hier weder Kenntnisse noch Fähigkeiten, auch das zuletzt erzielte Einkommen ist nicht von Belang. </p>]]>
        
    </content>
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    <title>Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.115</id>

    <published>2011-04-04T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:21:44Z</updated>

    <summary>Die gewünschte Zusatzversicherung braucht jeweils eine Hauptversicherung, mit der sie verbunden wird. Im Falle der Berufsunfähigkeit wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. D.h. die Versicherungsgesellschaft setzt für Sie die Beitragszahlung fort und das Sparziel, zum Beispiel Ihre Altersversorgung, wird nicht gefährdet....</summary>
    <author>
        <name>Peter</name>
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        <category term="Ratgeber" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/">
        <![CDATA[<p>Die gewünschte Zusatzversicherung braucht jeweils eine Hauptversicherung, mit der sie verbunden wird. Im Falle der Berufsunfähigkeit  wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt. D.h. die Versicherungsgesellschaft setzt für Sie die Beitragszahlung fort und das Sparziel, zum Beispiel Ihre Altersversorgung, wird nicht gefährdet. Zusätzlich erhalten Sie in diesem Fall natürlich auch eine monatliche Berufunfähigkeitsrente. </p>]]>
        <![CDATA[<p>Dabei ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) insbesondere für Auszubildende, Studenten oder Berufseinsteiger interessant, da diese Personengruppen keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben, weil weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurde. Schutz über eine BU sollten sich auch Familienversorger besorgen, denn sie sind immerhin für eine ganze Familie verantwortlich. Teilweise müssen über viele Jahre hinaus die Lebenshaltungskosten für eine ganze Familie und für sich selbst bestritten werden. Daher ist auch für Frauen, die ausschließlich für Kinder und Haushalt sorgen, eine BU stets sinnvoll. Fällt die Hausfrau und Mutter nämlich wegen Krankheit oder Unfall aus, muss eine Ersatzkraft dauerhaft beschäftigt werden. Diese Kosten sind insbesondere für eine junge Familie kaum bezahlbar. Besondere Risiken, frühzeitig berufsunfähig zu werden, bestehen neben Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen auch für alle Personen in Risikoberufen (Dachdecker, Baufacharbeiter, Feuerwehrleute etc.) sowie für Extremsportler. </p>

<h3>Kostenvorteile durch Zusammenlegung</h3>

<p>Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und <a href="http://www.insurance1.de/versicherungsvergleich-risikolebensversicherung-id15.html">Risikolebensversicherung</a> zusammen kosten etwa soviel wie eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Singles, die ihre Altersversorgung nicht über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ansparen wollen, ist diese Kombination oftmals günstiger als die selbständige Versicherung. Versicherungssumme und Preis der Risikolebenspolice lassen sich auf die unterste mögliche Grenze drücken. Bei vielen Gesellschaften dürfen Interessenten inzwischen bis zu 48 Prozent der Versicherungssumme aus der Risikoversicherung als Jahresrente absichern. Die <span class="caps">BUZ </span>lässt sich jährlich kündigen, etwa für den Fall, dass die im Alter erworbenen Rentenansprüche für den Fall der Berufsunfähigkeit ausreichen. Die Risikolebensversicherung kann dann einfach weiterlaufen. Einzige Ausnahme: In den letzten fünf Vertragsjahren müssen Haupt- und Zusatzversicherung immer zusammen gekündigt werden. Daher der Tipp: Vor dem Abschluss auch die Angebote für die Kombination mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vergleichen. </p>]]>
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    <title>Berufsunfähigkeitsversicherung ( BU ) Varianten und Kombinationen</title>
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    <id>tag:www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org,2010:/blog//1.34</id>

    <published>2011-03-31T04:00:00Z</published>
    <updated>2011-05-31T07:21:35Z</updated>

    <summary>Innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es zahlreiche Varianten und Kombinationen auch mit anderen Versicherungsprodukten. Interessenten sollten sich deshalb entsprechend informieren, denn informieren bedeutet nicht nur vergleichen, sondern auch sparen! Auch bei den Leistungen im Falle einer BU gibt es erhebliche Unterschiede....</summary>
    <author>
        <name>Peter</name>
        <uri>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/cgi-bin/m4/mt-cp.cgi?__mode=view&amp;blog_id=1&amp;id=1</uri>
    </author>
    
        <category term="Ratgeber" scheme="http://www.sixapart.com/ns/types#category" />
    
    
    <content type="html" xml:lang="de" xml:base="http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.org/">
        <![CDATA[<p>Innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es zahlreiche Varianten und Kombinationen auch mit anderen Versicherungsprodukten. Interessenten sollten sich deshalb entsprechend informieren, denn informieren bedeutet nicht nur vergleichen, sondern auch sparen! Auch bei den Leistungen im Falle einer BU gibt es erhebliche Unterschiede. Auch gibt es „die BU-Versicherung" schlechthin leider nicht. Gleichfalls gibt es bestimmte Personengruppen, die nur schlecht oder überhaupt keinen Zugang zu einer BU-Police erhalten. Gemeint sind hier insbesondere Personen, die bereits vor Vertragsschluss an erheblichen Vorerkrankungen leiden. Gleiches gilt ebenso für Menschen in äußerst riskanten Berufen bzw. mit gefährlichen Hobbys. Für diese Personenkreise käme eine BU-Police insgesamt viel zu teuer - sofern überhaupt ein Versicherungsschutz erteilt wird. Dennoch müssen auch diese Personen nicht gänzlich auf eine gute Absicherung verzichten. Denn es gibt gute Alternativen, die ähnliche Leistungen bieten. Diesbezüglich sollten sich Interessenten vorab gründlich informieren, um zu ergründen, unter welchen Voraussetzungen sie einen entsprechenden Leistungsanspruch haben. </p>]]>
        <![CDATA[<p>Je nach Interessenlage sind auch sog. Kombiverträge aus BU in Kombination mit einer Risikolebens- oder Kapitalversicherung bzw. einer privaten Rentenversicherung (bspw. Riester-Rente) oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Durch den Hauptvertrag ist der Versicherte durch die Lebens- bzw. Rentenversicherung geschützt, durch die Zusatzversicherung besteht zudem Schutz gegen <span class="caps">BU.</span> Bei der Kombination BU und Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte eine Rente, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten. Zusätzlich erhält der Versicherte eine hohe Einmalzahlung, sobald seine Lebensversicherung abläuft. Bei Eintritt des Todesfalles während der Versicherungslaufzeit erhalten die Angehörigen eine vorab vertraglich festgelegte Todesfallleistung. Deshalb eignet sich eine solche Kombination insbesondere für diejenigen, die auch noch ihre Familie mit absichern möchten. Zudem sind beide Produkte zusammen wesentlich günstiger als dies bei einem Einzelabschluss der Fall wäre. </p>]]>
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