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Angestellte im öffentlichen Dienst

Dieser Personenkreis genießt - analog zu den Arbeitnehmern der privaten Wirtschaft - den Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten sie Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente. Die Rentenhöhe wird jedoch durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes angehoben. Die Zusatzversorgung ist Pflicht und wird meistens über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) realisiert. Bei der Berechnung der Versorgungslücke sind allerdings die erworbenen Ansprüche aus beiden Versorgungen zu berücksichtigen.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind somit in Bezug auf die Rentenhöhe etwas besser gestellt. Allerdings gelten für den Rentenanspruch die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente. Wer voll erwerbsgemindert ist, erhält die volle Zusatzrente wegen Erwerbsminderung. Bei teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte. Ebenfalls zu beachten ist die zu erfüllende Wartezeit von 60 Monaten. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hingegen werden berufs- und nicht dienstunfähig. Insofern ist eine Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenklausel in den Versicherungsbedingungen nicht zwingend notwendig. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

02.03.2011 | Rubrik: Ratgeber

Absicherung im öffentlichen Dienst

Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status