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Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte

Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist für Beamte wichtig. Dies sollte stets in Verbindung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel ( Dienstunfähigkeitsversicherung ) geschehen, denn ein Schutz gegen Dienstunfähigkeit geht über den Schutz einer Berufsunfähigkeit hinaus und sichert einen Beamten auch für den Fall einer Dienstunfähigkeit. Insbesondere beamtete Personen wie Lehrer oder Soldaten sollte sich über eine Dienstunfähigkeitsversicherung informieren, denn diese verbindet die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Klausel, die auch bei einer vorliegenden Dienstunfähigkeit greift

Die Vereinbarung einer solchen Dienstunfähigkeitsklausel ist deshalb so wichtig, weil insbesondere für den Fall der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand keine eigenständige Prüfung auf das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit durch die Versicherungsgesellschaft vorgenommen wird. Vielmehr wird eine Entscheidung ohne eine gesonderte Prüfung durch den Dienstherrn anerkannt, so dass es zu der Auszahlung einer vorab vereinbarten Rente kommen kann. Die meisten beamteten Personen mindern bzw. verlieren ihre Arbeitskraft auf Grund von körperlichen und geistigen Schäden, was bei ihnen letztlich zur Dienstunfähigkeit führt. Statistisch gesehen führen diese Krankheiten dann auch immer zu einer Dienstunfähigkeit.

Eine Dienstunfähigkeit eines Beamten kann aber auch dann gegeben sein, wenn dieser auf Grund einer Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage ist, über einen Zeitraum von drei Monaten eine Arbeit aufzunehmen, die länger als sechs Monate andauert. Als weitere Voraussetzung darf in diesem Fall auch keine Aussicht mehr dahingehend bestehen, dass der erkrankte Beamte innerhalb einer weiteren Sechs-Monats-Frist wieder voll seine Arbeit aufnehmen kann. Um eine entsprechende Anerkennung herbeizuführen, muss die Dienstunfähigkeit von einem Amtsarzt festgestellt werden. Daran anschließend erfolgt die entsprechende Mitteilung an den Beamten durch den Dienstherrn.

Heute ist eine Einkommenssicherung wichtiger denn je, denn nur so kann die Zukunft auch für beamtete Personen kalkulierbar gemacht werden. Hierfür wird allerdings die Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung Voraussetzung. Entsprechendes gilt natürlich auch für all diejenigen beamteten Personen bei Feuerwehr, Polizei oder Strafvollzug, die sich wegen ihres Berufes mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung absichern müssen.

Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung kann das Einkommen gesichert und die Zukunft kalkulierbar gemacht werden. Selbstverständlich auch für Beamte, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind und eine spezielle Dienstunfähigkeit absichern müssen (Polizei, Strafvollzug, Feuerwehr). © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

26.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

BU und Selbständige

Dienstunfähigkeitsversicherung - Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt den Schutz