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BU Leistungen

Die Leistungen einer BU-Versicherung bestehen grundsätzlich in einer monatlichen Rente bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Weiter bietet die BU-Versicherung auch eine Absicherung der Angehörigen im Todesfall, wenn diese als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, sämtliche Einzelheiten im Vertrag individuell zu regeln. Dies betrifft auch den Leistungszeitraum und die Rentenhöhe. In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarte Höhe zusammen mit eventuell noch anderen vereinbarten Leistungen etwa 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens sicherstellt. Lediglich eine Rentenzahlung, die über dem bisherigen Einkommen liegt, ist nicht möglich. Bei Hausfrauen, Studenten oder Kindern legen die Versicherer die Obergrenze meist bei 1.000 Euro.

Kommt es zum Eintritt der Berufsunfähigkeit, wird die vereinbarte Leistung so lange gezahlt, wie der Zustand der BU andauert, maximal bis zum Ende der Risikozeit (also zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer). Vertragliche Unterscheidungen gibt es allerdings zwischen der selbständigen BU-Versicherung und der BUZ. Bei der Rentenzahlung muss zudem zwischen Pauschal- und Staffelregelung unterschieden werden. Bei der Pauschalregelung erfolgt die Leistung erst dann, wenn eine BU von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden kann. Wird diese Grenze unterschritten bzw. verstirbt der versicherte, ist die Versicherungsgesellschaft von der Leistung frei. Innerhalb der Leistungspflicht läuft das Vertragsverhältnis allerdings beitragsfrei bis zum Ablauf weiter.

Bei der Wahl der Staffelregelung erhält der Versicherte erst dann eine volle Rente, wenn er mindestens 75 Prozent BU nachweisen kann. Der niedrigste Wert liegt bei 25 Prozent. Der Versicherte erhält somit immer den entsprechenden Prozentsatz an BU von der vollen Rente ausgezahlt. Über diese und weitere Leistungen von BU-Versicherungen sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Versicherungsexperten informieren. In allen anderen Fällen kommt die BU-Versicherung dann auf, wenn der Versicherte seinen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Versicherte sollten in diesem Zusammenhang darauf achten, dass der Vertrag keinen Ausschluss für bestimmte Erkrankungen enthält.

Auch Selbständige haben die Möglichkeit, einen privaten BU-Schutz zu erlangen. Versiche-rungen müssen nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt auch diesem Personenkreis festgelegte Leistungen bieten, wenn es zur Auflösung eines Unternehmens durch den Selbständigen kommt und dieser nachweist, dass eine Restrukturierung nicht mehr möglich ist.

BUZ-Leistungen

Wer sich für eine BUZ entscheidet, versichert damit seinen Hauptvertrag als Renten- oder Lebensversicherung in Verbindung mit einer BUV. Tritt der Versicherungsfall ein, kann zwischen zwei Vereinbarungen gewählt werden: Der Versicherte erhält ausschließlich Beitragsfreistellung oder aber Beitragsbefreiung und Rentenzahlung. Bei ersterem wird der Hauptvertrag und der BUZ-Vertrag bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei gestellt. Beide Vertragsverhältnisse laufen damit fort, auch die Versicherungssumme aus dem Hauptvertrag bleibt bestehen. Bei der zweiten Vereinbarung erhält der Versicherte zu seinem Hauptvertrag auch seine Person abgesichert. Im Leistungsfall wird somit auch noch eine vereinbarte BU-Rente gezahlt. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

20.03.2011 | Rubrik: Ratgeber

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombinieren?