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Die richtige Vorgehensweise beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen, denn dieser bietet dem künftigen Versicherungsnehmer nachfolgend genannte Vorteile:

  • Der Berater sorgt für eine grundsätzliche Bedarfsermittlung, in dem er festlegt, auf welche Art, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum sich der Kunde gegen eine Berufsunfähigkeit versichern lassen möchte.
  • Zu den weiteren Aufgaben des Beraters gehört die Ermittlung des produktspezifischen Bedarfs. Hierunter sind zum Beispiel die künftigen Merkmale des Versicherungsschutzes sowie die Relevanz der Leistungsmerkmale zu verstehen.
  • Je nach individuellem Bedarf wählt der Berater einen möglichen Anbieter aus, der auf das Beitrags-Leistungsverhältnis zugeschnitten ist.
  • Sind Vorerkrankungen vorhanden oder übt der künftige Versicherungsnehmer einen risikoreichen Beruf aus, stellt der Berater eine entsprechende Voranfrage, die von jedem Versicherer anders bewertet wird.

Antragsteller einer BU-Versicherung sollten zudem immer darauf achten, wonach der Versicherer fragt. Wer sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht im Klaren ist, über welche Krankenhistorie er verfügt, kann entweder bei seinem Hausarzt oder bei seiner Krankenkasse nachfragen. Nach Beantwortung aller Fragen durch den Versicherungsnehmer erfolgt nunmehr die Prüfung durch den Versicherer, der gegebenenfalls auch Rückfrage beim Versicherungsnehmer oder bei den Ärzten durchführt. Je nach Prüfung kann der Versicherer den Antrag mit entsprechenden Änderungen annehmen. Hierzu erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein, auf dem die Änderungen vermerkt sind. Hier ist es nun Aufgabe des Versicherungsnehmers, genau nachzuprüfen, welche Änderungen der Versicherer vorschlägt. Wer mit den Änderungen einverstanden ist, braucht nichts zu unternehmen, wer nicht damit einverstanden ist, sollte entweder Rücksprache mit dem Versicherer halten oder den Änderungsvorschlägen widersprechen.

Je nach Risiko wird durch den Versicherer entweder ein Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel der vorliegenden Krankheiten angeboten. Nun gilt es entsprechend abzuwägen, den Ausschluss einer Krankheit hinzunehmen oder aber einen Risikozuschlag zu bezahlen. In vielen Fällen kann mit dem Versicherer in dieser Situation auch noch verhandelt werden, in dem Zuschlag oder Ausschluss entweder reduziert oder für einen gewissen Zeitraum begrenzt werden.

Bevor eine vertraglich festgelegte Ausschlussklausel hingenommen wird, sollte geprüft werden, wie diese definiert wurde. Denn Klauseln, die einmal festgelegt wurden, sind endgültig. Hat der Versicherer zum Beispiel eine Wirbelsäulenerkrankung ohne Einschränkungen vom Deckungsschutz ausgeschlossen, dann spielt es in der Zukunft auch keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer auf Grund dieser bestehenden Wirbelsäulen-Erkrankung, wegen einer neuer Wirbelsäulen-Erkrankung oder wegen einer Wirbelsäulenschädigung durch einen Unfall berufsunfähig wird. An diesem Beispiel wird ersichtlich, wie schwerwiegend eine Ausschlussklausel ohne Einschränkungen ist. Daher ist es für den Versicherungsnehmer immer von Vorteil, wenn ein Ausschluss in Verbindung mit einer Krankheit durch den Versicherer definiert wird. Sorgen Sie hier für eine klare Regelung, denn es ist insbesondere für den Leistungsfall von größter Wichtigkeit, ob eine Krankheit ursächlich, mitursächlich oder nicht ursächlich für eine Berufsunfähigkeit ist

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27.05.2011 | Rubrik: Ratgeber

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Der Leistungsfall