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Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten

Zeitsoldaten erhalten gegenüber Berufssoldaten für den Fall der Dienstunfähigkeit kein dauerndes Ruhegehalt. Dieses wird lediglich für Berufssoldaten fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Als gesetzliche Grundlage dient § 44 des Soldatengesetzes. Entsprechend kann ein Berufssoldat in den Ruhestand versetzt werden, wenn dieser infolge eines körperlichen Gebrechens nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienstpflichten nachzugehen. Entsprechendes gilt auch bei einer Schwächung der körperlichen und geistigen Kräfte, was letztlich zu einer Dienstunfähigkeit führen kann. Unter den Begriff der Dienstunfähigkeit fallen aber auch die Personen, die innerhalb eines Jahres seit Beginn ihrer Dienstunfähigkeit nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Dienstfähigkeit wieder herzustellen. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

04.03.2011 | Rubrik: Ratgeber

Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status

Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit (Zeitsoldaten)