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Dienstunfähigkeitsversicherung - Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt den Schutz

Der Beamte erhält die Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und er deswegen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Diese Leistung erbringen jedoch nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungen. Durch die Dienstunfähigkeitsklausel ist gewährleistet, dass man bei Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch die BU-Rente vom Versicherer enthält. Allerdings ist die konkrete Formulierung der DU-Klausel von entscheidender Bedeutung. Denn es gibt auch Einschränkungen in der Formulierung:

  • Keine Leistung bei begrenzter Dienstunfähigkeit/Versetzung.
  • DU-Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.
  • Beschränkung der Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Danach zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird.

Teilweise sind in den Versicherungsbedingungen Regelungen enthalten, nach denen der Versicherer überprüfen kann, ob man als Beamter theoretisch noch an einer anderen Arbeitsstelle beschäftigt werden könnte. Stellt der Versicherer in diesem Fall eine Verwendungsmöglichkeit fest, kann er mit der Zahlung der Rente aussetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte die Arbeit tatsächlich ausübt. Trotzdem sollte man sich hüten, nur auf das Vorhandensein der DU-Klausel zu achten. Denn es gibt zahlreiche weitere Kriterien, die eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung erfüllen sollte. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

28.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte

Absicherung im öffentlichen Dienst