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Einsteigermodelle mit Verlängerungsrecht

Vorteilhaft sind diese Einsteiger-Modelle insbesondere für Schüler, Studenten sowie für Berufsanfänger. Bei diesen Modellen mit geringen Anfangsbeträgen handelt es sich nicht um Spezialprodukte, sondern vielmehr um ein Standardprodukt mit einer verkürzten Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer. Der Vorteil: Durch diese kurze Versicherungsdauer von z.B. nur 5 Jahren können die monatlich zu entrichtenden Beiträge drastisch gesenkt werden. Dadurch werden solche Versicherungen auch für Geringverdiener bezahlbar! Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Kunde das Recht besitzt, die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer sowohl während als auch zum Ablauf der Versicherungsdauer zu verlängern bzw. an die Leistungsdauer anzupassen. Beispiel: Nach seiner Schulzeit beginnt ein Student sein BWL-Studium. Hierfür entscheidet er sich für eine BU-Versicherung in Form eines Einsteigermodells. Somit zahlt er in den ersten 5 Jahren lediglich geringe monatliche Beiträge. Nach Ablauf der 5 Jahre besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag bis zum 65. Lebensjahr verlängert wird.

Mit dieser Sparmöglichkeit hat beispielsweise ein Student nicht nur einen 5jährigen Versicherungsschutz. Wird er nämlich innerhalb dieser 5 Jahre berufsunfähig, dann erhält er auch noch eine Berufsunfähigkeitsrente bis zu seinem 65. oder 67. Lebensjahr. Wird das Verlängerungsrecht hingegen nicht genutzt, dann endet der Vertrag exakt nach den 5 Jahren. Wird das Verlängerungsrecht wahrgenommen, wird der Vertrag bis zum 65. oder 67. Lebensjahr neu kalkuliert. In den meisten Fällen erfolgt die Vertragsverlängerung auch noch ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Achten Sie daher speziell darauf, dass in den Vertragsbedingungen die Möglichkeit einer Verlängerung bei Eintritt eines Leistungsfalles oder bei einer Beitragsfreistellung nicht ausgeschlossen wird.

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21.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Überschussverwendung

BU und Kammerberufe