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In der heute hektischen Zeit kann es schneller passieren als man denkt, dass man seine Arbeitskraft entweder durch Unfall oder Krankheit verliert. In den meisten Fällen bedeutet dies für die betreffenden Personen das finanzielle Aus. Wer jetzt annimmt, der Staat würde in einer solchen Situation für ihn einspringen, der täuscht sich gewaltig. Denn für ein solches existentielles Risiko ist der Staat nicht verantwortlich. Erst wenn der Betroffene so gut wie gar nicht mehr arbeiten kann, tritt die gesetzliche Rentenversicherung in Leistung. Dies ist allerdings erst bei Eintreten der Erwerbsunfähigkeit der Fall. Doch das ist nicht die einzige Voraussetzung, es müssen zudem auch noch 5 Jahre Versicherungsschutz in der Sozialversicherung bestanden haben, um in den Genuss einer Erwerbsminderungsrente zu kommen. Ist dies nicht der Fall, braucht erst gar kein Rentenantrag gestellt werden.

Betroffen sind hier insbesondere alle Berufsanfänger, denn für sie besteht in der Regel überhaupt keine Möglichkeit, eine staatliche Leistung zu erhalten. Erst für den Fall, dass die Erwerbsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls eintritt, kommt der Geschädigte zu einer Leistung. Hier sprechen auch die Statistiken eine klare Sprache: Jeder vierte Bundesbürger ist heute nicht mehr in der Lage, seinen Beruf bis zum Erreichen des Rentenalters auszuüben. Zu vielfältig sind die gesundheitlichen Gründe, die zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben führen. Dies beginnt bei den heute an erster Stelle stehenden psychischen Störungen, gefolgt von Problemen im Bewegungsapparat, nahtlos übergehend zu Herzinfarkt, Krebs und Diabetes. Wer dann noch über ein ärztliches Gutachten verfügt, das den Betroffenen auch in einer solchen Situation noch immer für sechs Stunden täglich arbeiten lässt, für den entfällt gleichfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Gerade deshalb ist heute jeder Einzelne aufgefordert, hier gegenzuhalten und entsprechend eigenverantwortlich vorzusorgen. Eine entsprechende Vorsorge kann durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreicht werden. An den Genuss einer Berufsunfähigkeits-versicherung sollten insbesondere all diejenigen Personendenken, die beruflich neben körperlichen auch seelischen oder stark belasteten Berufsbereichen ausgesetzt sind. Zu nennen wären hier der Feuerwehrmann, der Krankenpfleger oder der Fliesenleger. Hinzu kommt, dass zwar die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch die heute geltende zweistufige Erwerbsmin-derungsrente ersetzt wurde. Dennoch muss auch heute noch zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig unterschieden werden. Ein gelernter Maurer, der seinen Beruf wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr ausüben kann, ist zwar berufs-, aber nicht erwerbsfähig. Denn einem Maurer kann immer noch der Beruf als Pförtner oder Verkäufer zugemutet werden. Der Grund: Es kommt immer auf das Restleistungsvermögen an, und dieses bezieht sich leider nicht auf den ehemals ausgeübten oder erlernten Beruf.

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02.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?