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Rürup Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ( BUZ )

Komination für Freiberufer, Selbständige und Gutverdiener!

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer Rürup-Renten-Versicherung kombinieren will, der sollte folgendes beachten: Beide Versicherungen lassen sich im Rürup-Paket absetzen. Wer dann allerdings seine BU in Anspruch nehmen muss, ist verpflichtet, sowohl diese als auch die Rürup-Rente zu versteuern. Beispiel: Wer 1.000,- Euro erhält, muss diese 1.000,- Euro plus Steuern versichern. Vergleicht man dies hingegen mit einer klassischen BU-Police, dann wird diese Kombination für den Versicherungsnehmer weitaus kostenintensiver.

Ferner ist diese Kombinationsmöglichkeit auch für alle Angestellten interessant, die über einen guten Verdienst verfügen. Sie erhalten mit diesem Angebot eine vorteilhafte Ergänzung zu ihrer staatlichen Rente. Steuerliche Vorteile bietet dieses Modell auch allen Selbständigen und Freiberuflern. Da dieser Personenkreis nicht verpflichtet ist, in eine Gemeinschaftskasse einzuzahlen, können mit diesem privaten Vertragsverhältnis die kompletten Beiträge innerhalb der Einkommensteuer-Erklärung geltend gemacht werden. Nicht selten kommen bei gut verdienen Personen Steuerentlastungen von bis zu 5.000 Euro zusammen. Damit Versicherte auch noch in den Genuss des staatlichen Bonus kommen, dürfen innerhalb des Vertragsverhältnisses keine Einmalauszahlungen vorgenommen werden. Ferner ist vertraglich festzulegen, dass eine Rentenzahlung erst ab dem 60.Lebensjahr beginnen darf. Weitere Auflagen, die einzuhalten sind: Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis dürfen weder vererbt, übertragen noch beliehen oder gar kapitalisiert werden.

Für den Fall eines Insolvenzeintritts sind die Ansprüche aus der Versicherung entsprechend geschützt, auch eine Anrechnung auf Hartz IV ist nicht zulässig. Interessenten sollten sich vor einem Abschluss beraten lassen, denn vielfach werden Erfolgsrechnungen zurück liegender Jahre vorgelegt, auf die man sich besser nicht verlassen sollte. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

24.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Erwerbsminderungsrente für Kammerberufe

BU und Selbständige