Überschussverwendung
Während der Vertragslaufzeit erwirtschaften die Versicherer Überschüsse, die sie an die Versicherten weitergeben. Innerhalb der Vertragsgestaltung der BU-Versicherung gibt es allerdings unterschiedliche Möglichkeiten der Überschussverwendung. Eine Möglichkeit ist die verzinsliche Ansammlung mit Schlussüberschuss. Bei dieser Form werden die erzelten Überschüsse während der Laufzeit angesammelt und bei Vertragsende an den Versicherten als eine einmalige Kapitalzahlung wieder ausgeschüttet. Neben einer höheren Beitragsbelastung findet auch eine nicht gerade attraktive Verzinsung statt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass am Ende der Vertragslaufzeit auch keine Schlusszahlung erfolgt. Deshalb ist dieses Modell nicht unbedingt empfehlenswert.
Eine andere Möglichkeit stellt der Kauf von Investmentfondsanteilen dar, in diese die Versicherer ihre Überschüsse laufen lassen. In diesem Fall werden die Überschüsse zwar nicht verzinslich angelegt, das Geld aber dazu genutzt, für den Versicherten ein kleines Fondsvermögen aufzubauen. Auch dieses Modell bietet wenig finanziellen Spielraum, weil es auch hier wieder zu einer höheren Beitragsbelastung kommt. Daher sollte die Absicherung des BU-Risikos losgelöst sein von einem Vermögensaufbau durch Fondssparen. Mit der Möglichkeit des Bonussystems wird für den Versicherten neben der vertraglich garantierten Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen auch noch eine zusätzliche Bonus-Rente geschaffen. Diese Zusatzfinanzierung sorgt für eine effektive Erhöhung der BU-Rente. Der Nachteil liegt in der nicht bedarfsgerechten BU-Absicherung, da nicht nur die Rente bei einer Überschussänderung erheblich schwanken kann, sondern auch die konkrete Höhe der Versicherungsleistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht garantiert ist.
Die Überschussverwendung kann aber auch für die Beitragsverrechnung verwendet werden. Hier hat der Versicherte den Vorteil, dass die Überschusse sofort auf die monatlich anfallenden Beiträge angerechnet werden. Dies führt entsprechend zu einem geringeren Beitragsaufwand, da die Zahlung direkt auf den Nettobeitrag erfolgt. Insbesondere Existenzgründer haben hier den enormen Vorteil, dass sie zwar eine sehr hohe BU-Rente benötigen, beitragsmäßig aber nur über eine sehr begrenzte Liquidität verfügen. Durch die Beitragsverrechnung gelingt es ihnen jedoch, den monatlichen Beitrag entsprechend gering zu halten. Die letzte Möglichkeit stellt die Überschussverwendung für den Leistungsfall dar. In diesem Fall besteht der BU-Vertrag ohne Beitragszahlung durch den Versicherten weite, so dass dieser auch noch an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt ist. Diese Überschüsse dienen dazu, im Leistungsfall die laufende BU-Rente zu erhöhen. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org
19.02.2011 | Rubrik: Ratgeber
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