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Die häuftigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird oft unterschätzt. Tatsächlich ist mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit betroffen. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen sowie Rückenleiden. Weitere Ursachen sind Krebs und andere bösartige Geschwülste, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, sonstige Erkrankungen und den kleinsten Teil machen Unfälle aus.

Vor diesem Hintergrund wird auch klar, weshalb bei einer privaten Absicherung der Arbeitskraft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung absoluten Vorrang vor einer Unfallversicherung haben sollte: Mit ungefähr 10% sind Unfälle die seltenste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Die Anteile zeigen ebenso deutlich, dass längst nicht nur körperlich tätige Personen, sondern mindestens genauso Personen mit Büro- und Geistesarbeit von Berufsunfähigkeit betroffen sein können.

Die Berufssunfähigkeit kann jeden Bürger betreffen - und fast immer hat sie gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Existenz. Dies beweist einmal mehr, wie wichtig insbesondere die private Vorsorge gegen diese Folgen von schwerwiegenden Erkrankungen ist. Dies bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ausschließlich eine an die individuelle Risiko- und Gesundheitssituation spezifisch angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung die finanzielle Existenz auch nachhaltig von derartigen Schicksalsschlägen schützen kann. Von daher ist auch entsprechend der Beratungsbedarf sehr hoch, denn die unterschiedlichen Produktangebote der Versicherungsgesellschaften sind gerade in diesem Sehtor angesichts der Vielfalt für die meisten nicht mehr überschaubar.

Hinzu kommt, dass gerade in diesem Versicherungssegment die Auswahl eines Produkts bzw. Produktkombination stets mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden muss, damit bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die BU-Rente in voller Höhe gezahlt wird. Dies gilt umso mehr für den Fall, wenn der Versicherungsnehmer auch noch gesundheitlich vorbelastet ist. Dann aber finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehr schnell Klauseln, die auf eine „abstrakte Verweisung" hindeuten, was nichts anderes bedeutet als dass die Versicherer bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nur dann eine Rente auszahlen, wenn der Versicherungsnehmer überhaupt nicht mehr in der Lage ist, eine Tätigkeit aufzunehmen.

Gerade deshalb sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst nach einer intensiven Beratung abgeschlossen werden. Zu groß ist die Gefahr, die persönliche Absicherung gegen die Folgen von Unfällen und Erkrankungen körperlicher wie psychischer Art falsch einzuschätzen. Im Rahmen einer persönlich und individuell aufgebauten Beratungsmaximierung wird gemeinsam mit dem Kunden geklärt, welche Risiken im konkreten Einzelfall bestehen. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der nicht zu unterschätzen ist: Der Berater muss klären, wie hoch die BU-Rente angesetzt sein muss, damit der Lebensstandard des Kunden im Versicherungsfall auch gesichert bleibt. Und selbst in äußerst schwierig gelagerten Fällen, wenn bspw. Eine Vorerkrankung vorliegen sollte, gelingt des, entsprechende Lösungen für den Versicherungsnehmer zu entwickeln, damit auch dieser für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit effizient Vorsorge treffen kann. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

14.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit

Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?