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Vertragsdauer - Laufzeit

Bei der Vereinbarung der Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU-Versicherung geht es darum, die Laufzeit zwischen dem Versicherten und dem Versicherer festzulegen. Rechtlich dient diese Vereinbarung dazu, den Versicherungsnehmer zur Zahlung von Beiträgen zu verpflichten, im Umkehrschluss hat der Versicherer über einen entsprechenden Zeitraum Leistungen zu erbringen. Hat der Versicherungsnehmer zum Beispiel eine Versicherungsdauer bis zu seinem 65. Lebensjahr vereinbart, so leistet der Versicherer in diesem Fall Rentenzahlungen bis zu diesem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsnehmer hingegen ist bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zur Beitragszahlung verpflichtet. Von daher kann jedem Versicherungsnehmer nur empfohlen werden, seine vertragliche Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter (67.Lebensjahr) festzusetzen.

Einige Versicherer sind aber auch dazu übergegangen, ihre Vertragsdauern nach entsprechenden Risikomerkmalen zu gruppieren. In diesem Fall definiert der Versicherer bestimmte Berufe, die dann einer Versicherungsdauer unterliegen, die auf ein bestimmtes Höchstalter begrenzt ist. In den meisten Fällen liegt dieses Endalter zwischen dem 55 und dem 60. Lebensjahr. Da die Versicherungsgesellschaften das Höchstendalter unterschiedlich nach Risiken bewerten, ist es lohnenswert, sich vorab zu erkundigen. Gerade bei der Zielgruppe der Lehrer kann diese Grenze sowohl bei 55 als auch bei 60 Jahren liegen. Versicherungsnehmer sollten in diesem Punkt aber auch beachten, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Dies wiederum hat zur Folge, dass mit der Festlegung einer längeren Vertragsdauer auch vergleichsweise höhere Beiträge aufgebracht werden müssen. Versicherte sollten daher genau überlegen, ob es Sinn macht, die Höchstlaufzeit bis zum Rentenbeginn festzulegen oder ob es andere Möglichkeiten gibt, diese Zeit bis zur Rente aus eigenen Mitteln zu überbrücken.

Allerdings sollte die Laufzeit eines BU-Vertrages auch nicht zu kurz gewählt werden. Denn sollte es zu einem nachträglichen Neuabschluss kommen, ist der Versicherte verpflichtet, alle Fragen aus dem Gesundheitskatalog erneut zu beantworten. Haben sich innerhalb der Vertragslaufzeit dann auch noch gesundheitliche Beschwerden eingestellt, ist vielfach nur noch eine Verlängerung mit einem Risikozuschlag möglich. Im schlimmsten Falle kann es sogar zur Ablehnung des Vertrages kommen. Überlegen Sie sich deshalb zusammen mit Ihrem Berater von Berufsunfähigkeitsversicherung.org, für welche Dauer Sie Ihren Vertrag maximal benötigen. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

19.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Vertragsformen / Vertragsgestaltung

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