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Vertragsformen / Vertragsgestaltung

Vor jedem Abschluss einer BU-Versicherung sollte auf die entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden, da es verschiedene Vertragsformen gibt. Zum einen kann eine BU-Versicherung als ein eigenständiger Vertrag oder als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Wer sich für einen selbständigen Vertrag entschließt, sichert damit ausschließlich das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Der Versicherungsnehmer zahlt in diesem Fall auch nur den Beitrag für seinen Berufsunfähigkeitsschutz. Diese Vertragsform eignet sich deshalb insbesondere für Versicherungsnehmer, die keinen weiteren Vorsorgebedarf haben. Dies kann daran liegen, dass diese Personen entweder im Todesfall keine Hinterbliebenen zu versorgen haben oder aber bereits über anderweitige Verträge entsprechend ausreichend abgesichert sind.
Das Problem für einen selbständigen Vertrag liegt allerdings daran, dass nur wenige Versicherer eine selbständige BU-Versicherung anbieten. Wer auf einen Schutz nicht verzichten will, sollte das Angebot nach einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) annehmen. Bei einer BUZ schließt der Versicherungsnehmer neben seinem Hauptvertrag auch noch einen Zusatzvertrag in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung ab. Dabei ist die Zusatzversicherung wiederum von der Existenz des Hauptvertrages abhängig. Versicherungsnehmer haben daher nur die Möglichkeit, die Zusatzversicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Hauptvertrag unschädlich weiter laufen. Wer hingegen seinen Hauptvertrag kündigt, löst damit auch gleichzeitig seine Zusatzversicherung auf.

Es gibt zudem Versicherungsgesellschaften, die beide Vertragsteile - also Haupt- und Zusatzvertrag - in eine summentechnische Abhängigkeit zueinander stellen. Diese nachteilige Auslegung bedeutet dann, dass die Leistung der Hauptversicherung (d.h. die Altersrente oder die Versicherungssumme) in einem bestimmten Mindestverhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente stehen muss. Bei dieser Variante kommt es dann innerhalb der Vertragslaufzeit vielfach zu Problemen. Daher kann nur angeraten werden, die Existenzvorsorge selbst nie mit anderen Alters- oder Risikovorsorgeprodukten zu kombinieren. Denn oberste Priorität hat immer die Existenzsicherung, sie sollte nicht nur stets gewährleistet, sondern zudem auch bezahlbar sein. Wer die Vertragsformen Haupt- und Nebenvertrag trennt, verschafft sich eine gewisse Flexibilität, denn niemand weiß, was in zehn oder zwanzig Jahren ist.

Bieten Versicherer die BU-Versicherung nur als Zusatzversicherung an, sollte für die Hauptversicherung lediglich eine kleine Risikoversicherungssumme gewählt werden. Bei den meisten Versicherern liegt diese bei einer Mindestsumme von 7.500 Euro. Wer später seine BU-Rente erhöhen möchte, sollte auch gleichzeitig daran denken, seine Todesfall-Leistung zu erhöhen. Allerdings könnte für diesen Fall eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig sein. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

18.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Bedarfsermittlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vertragsdauer - Laufzeit