Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

Das Portal zur Berufsunfaehigkeitsversicherung

Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?

Die Voraussetzungen, eine Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zu erhalten, sind andere als in der gesetzlichen Rentenversicherung. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Versicherungsnehmer die Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente durch den Sozialversicherungsträger erhält. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber noch keinesfalls, dass der Versicherungsnehmer diesen Schutz auch für seinen privaten Schutz erhält. Denn bei einer privaten Absicherung gilt der Versicherungsnehmer erst dann als arbeitsunfähig, wenn ihm der ärztliche Nachweis vorliegt, dass er infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder einen - später näher zu bestimmenden - Vergleichsberuf auszuüben. ( Beachte: Hier können Unterschiede auftreten, weil jeder Versicherer unterschiedliche Klauseln und Bedingungen hat.)

Die rentenbewilligende Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers spielt hingegen keine Rolle. Der meist von der Versicherung bestellte Arzt ermittelt, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden können. Das bedeutet, dass sich der Grad der Berufsunfähigkeit an den noch vorhandenen gesundheitlichen Fähigkeiten zum Arbeiten orientiert. Die Frage, ob und in welchem Maße der Versicherte als berufsunfähig gilt, ist nicht an rein medizinische Befunde gekoppelt und in den ungünstigeren Fällen sogar letztendlich eine juristische Entscheidung.

Unter „voraussichtlich dauernd" verstehen die meisten Versicherungsgesellschaften eine Zeit von mindestens drei Jahren. Kann der Arzt diese Prognose nicht treffen, muss der Versicherungsnehmer mindestens sechs Monate ununterbrochen außer Stande sein zu arbeiten. Erst danach gilt das weitere Anhalten dieses Gesundheitszustandes als anerkannte Berufsunfähigkeit. Diese zeitliche Spanne ist allerdings nur eine Hürde, die die Gesellschaften vor die Anerkennung der Berufsunfähigkeit gesetzt haben. Eine andere ist die so genannte Verweisungsklausel: Es reicht nämlich nicht allein aus, dass der Versicherte nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Vielmehr wird außerdem geprüft, ob er noch Tätigkeiten nachgehen kann, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. © Copyright bei Berufsunfaehigkeitsversicherung.org

15.02.2011 | Rubrik: Ratgeber

Die häuftigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Der Unterschied: berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig